02/02/2021

AVL – Außervertragliche Leistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nur an einem Großteil der Kosten, die bei einer kieferorthopädischen Behandlung anfallen. Jedoch gibt es eine Reihe an medizinisch sinnvollen Leistungen, die von den Kassen nicht getragen werden. Zu den sogenannten außervertraglichen Leistungen gehören:

  • Funktionsorientierte Therapie
  • Selbstligierende Brackets
  • Superelastische Drähte
  • Indirektes Kleben
  • Versiegelung
  • Retainer/Dauerstabilisation

In einem persönlichen Gespräch informieren Sie gerne und beantworten auch gerne Ihre Fragen.

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Dr. Höschel & Kollegen