03/06/2020

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

Die kieferorthopädische Behandlung unterscheidet man in zwei Phasen:

  • Aktive Behandlungsphase: Bewegung der Zähne
  • Stabilisierungsphase: Festigung der Zähne in der neuen Position

Die aktive Behandlungszeit ist abhängig vom Ausgangsbefund und somit von Patient zu Patient individuell. Jedoch gibt es einige Faktoren die schon Einfluss auf die Behandlung nehmen. 

  • Schweregrad der Zahnfehlstellung
  • Zweiphasige Behandlung mit Beginn im Wechselgebiss
  • einphasige Behandlung mit Beginn im bleibenden Gebiss
  • leichte Abweichung einzelner Zähne
  • Bewegung aller Zähne samt der Wurzel,
  • umfangreiche Kieferfehlstellungen, wie z.B. Kreuzbisse

In der Regel beträgt die Behandlungsdauer aber ein bis drei Jahre, inklusive Stabilisierungsphase. Innerhalb der Behandlungszeit ist eine regelmäßige Kontrolle alle sechs bis acht Wochen notwendig.

Von großer Bedeutung bei einer Behandlung mit festsitzenden Geräten ist eine gute Mundhygiene. Um die Risiken wie Entkalkungen und Wurzelschäden zu reduzieren, besteht das Ziel eine möglichst kurze Behandlungszeit bei einer Multibandbehandlung anzustreben. Zudem ist generell die jeweilige Mitarbeit wichtig. Von ihr ist die Behandlungsdauer stark abhängig.  Zudem ist die jeweilige Mitarbeit ausschlaggebend für die Behandlungsdauer und kann diese bei guter Mitarbeit verkürzen.

Nach der aktiven Behandlungsphase folgt die Retentionsphase. Über herausnehmbare Geräte und einem geklebten Retainer werden jetzt die Zähne in der gewünschten Endposition gefestigt. Die Retentionsphase erstreckt sich über ein Jahr. In dieser Zeit wird in regelmäßigen Abständen kontrolliert, dass keine ungewünschten Zahnbewegungen auftreten und die Zähne in der gewünschten Position stabil bleiben. Nach der Retentionsphase ist eine regelmäßige Kontrolle, jedoch mit größeren Abständen, empfehlenswert.

Letzten Endes hängt aber die Behandlungsdauer von mehreren Faktoren ab und ist sehr individuell. Große Einflussfaktoren sind jedoch die Ausgangslage, d.h. der Schweregrad der Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen, und die jeweilige Mitarbeit.